Vera Gräßer,
Podologin und Heilpraktikerin im Bereich der Podologie, Inhaberin
Praxis seit 2007 zuerst in Steinweiler, jetzt in Herxheim

Luisa Seidlitz, Podologin, im Team seit 2022



Angelika Seith, Podologin, Heilpraktikerin im Bereich der Podologie, im Team wieder seit 2025



Theresa Fleisch, Podologin in Ausbildung, im Team seit 2020

Martina Marz,  Empfangsmitarbeiterin, im Team seit 2021, jetzt nur noch zur Vertretung



Simone Kober, Empfangsmitarbeiterin, im Team seit 2023



Pia Martz, Empfangsmitarbeiterin, im Team seit 2024



Tibor Gräßer-Vasi, Facility Manager, im Team seit 2007

Emil Gräßer, Facility Manager Junior, im Team seit 2007



Was ist Podologie?

Die Podologie ist die präventative, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigtem Fuß.

Nach dreijähriger Podologie-Ausbildung mit anschließendem Staatsexamen wird über ein fundiertes medizinisches Fachwissen verfügt. Die Podologie arbeitet eng mit dem behandelten Arzt zusammen und erkennt rechtzeitig drohende Gefahren rund um den Fuß.

Seit 2002 ist die Berufsbezeichnung „Podologe/Podologin“ gesetzlich geschützt:

Nur mit einer behördlicher Erlaubnisurkunde (Staatsexamen) zur Führung der Berufsbezeichnung darf sich eine als podologisch praktizierende Person auch tatsächlich so nennen.



Der Beruf ist ein Gesundheitsfachberuf. Eine gängige Definition von Podologie lautet: es ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

Die Podologie grenzt sich damit deutlich ab von der reinen Fußpflege, wie sie von Fußpflegern praktiziert wird.

Ausübung dieser Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden am Menschen.


Der Begriff „Krankheit“: 

„Jede auch noch so unerhebliche oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Körpertätigkeit, die geheilt werden kann“(Quelle: Lehrbuch „Naturheil Praxis Heute“).

Wer Fußpflege ausübt ohne Podologe zu sein, darf lediglich kosmetische Fußpflege ausführen.

Wer medizinische Dienstleistung in der Fußpflege ausübt ohne PodologeIn zu sein, macht sich nach dem Heilpraktikergesetz strafbar. (Autorin: Beate Eickmann / Hamm, 01.11.2020)