Über uns

  • Die Podologie ist die präventative, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigtem Fuß.
  • Die Behandlung medizinischer Probleme am Fuß, welches der Gesetzgeber nur durch speziell geschultes Personal erlaubt. Dafür gibt es auch ein eigenes Gesetz, das Podologengesetz .



Die Praxis gibt es seit 2007, seit dem gewachsen:

an Personal, an Wissen, an Können, an Erfahrung.

Die ursprüngliche Praxis wurde zu klein, deswegen sind wir jetzt im Juli 2025 nach Herxheim gezogen und haben größere Räumlichkeiten.

Die Praxis ist barrierefrei

Leistungen:

podologische Kompexbehandlungen:

das beinhaltet die Nagelbearbeitung sowie die Hornhautabtragung gleichzeitig.

Teilbehandlungen:

z.B. Nagelbearbeitung oder Hornhautabtragung oder

unter anderem diese Leistungen:

  • Unguis incarntus (eingewachsenen Zehennägeln),
  • Clavis (Hühneraugen),
  • Rhagaden (Schrunden),
  • Onychomykose (Nagelpilz),
  • Hyperkeratose (übermässige Hornhaut)
  • trockene Haut
  • Orthosen
  • Nagelspangen / Nagelkorrektur
  • energetische Fußmassage


Orthonyxie-Nagelspangenbehandlung

energetische Fußmassage


Behandlung Diabetiker:

Füße von Diabetikern sind durch diabetische Folgeerkrankungen und Spätschäden wie Polyneuropathie und periphere arterielle Verschlußkrankheit besonders gefährdet.

Dadurch werden Druckstellen und Verletzungen am Fuß nicht oder zu spät erkannt, Wunden heilen schlecht und bergen das Risiko einer Amputation. Bei Patienten mit einem diabetischen Fußsyndrom ist absolute Vorsicht in der Behandlung geboten.


Die Podologie erkennt diese Gefahren, kann diese einschätzen und die damit die verbundenen Risiken minimieren. Auf interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten etc. legen wir großen Wert.

Es ist möglich für Diabetiker mit einer Neuropathie, Querschnittsgelähmte (komplett oder inkomplett) sowie bei sensibler oder sensomotorische Neuropathien podologische Leistungen über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.

Dazu benötigen Sie eine Heilmittelverordnung die Ihr Hausarzt oder Ihr Diabetologe ausstellen kann. Diese darf nicht älter als 28 Tage bei Behandlungsbeginn sein.

Unser Behandlungsspektrum umfasst neben der Betreuung von Risikopatienten wie Diabetiker,

Patienten mit einer Neuropathie auch andere Patienten mit Problemen wie: eingewachsene Nägel oder Hühneraugen, Nagelpilz  oder ähnliches.

Natürlich dürfen Sie auch ohne Probleme zu uns kommen.

ST. 24-053-80189


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Quelle: eRecht24.de